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   BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20   

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BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20 (https://dejure.org/2021,39999)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20 (https://dejure.org/2021,39999)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 2021 - 1 BvR 1029/20 (https://dejure.org/2021,39999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Zurückweisung einer Anhörungsrüge aus schlechterdings nicht nachvollziehbaren Gründen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu Schriftsatz der Gegenseite begründet Gehörsverletzung - Entscheidung über Anhörungsrüge ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund verstößt gegen Willkürverbot

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde in der Form einer Anhörungsrüge wegen nicht gegebener Möglichkeit einer Reaktion auf den Schriftsatz der Gegenseite in einem Fall um Leistungen nach dem SGB II

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu Schriftsatz der Gegenseite begründet Gehörsverletzung - Entscheidung über Anhörungsrüge ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund verstößt gegen Willkürverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu Schriftsatz der Gegenseite begründet Gehörsverletzung; Entscheidung über Anhörungsrüge ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund verstößt gegen Willkürverbot

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu Schriftsatz der Gegenseite begründet Gehörsverletzung; Entscheidung über Anhörungsrüge ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund verstößt gegen Willkürverbot

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu Schriftsatz der Gegenseite begründet Gehörsverletzung - Entscheidung über Anhörungsrüge ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund verstößt gegen Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die willkürliche Zurückweisung einer Anhörungsrüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 84, 188 ; stRspr).

    Vielmehr darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 10, 177 ; 64, 135 ; 84, 188 ).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 84, 188 ; stRspr).

    Vielmehr darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 10, 177 ; 64, 135 ; 84, 188 ).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Eine solche Eilbedürftigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn die Beteiligten - wie hier - nur um geringe Abzüge innerhalb eines überschaubaren Zeitraums streiten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März 2019 - L 7 AS 634/19 ER-B -, juris, Rn. 10 m.w.N. zur entsprechenden obergerichtlichen Rechtsprechung; ferner mit vergleichbarer Wertung § 43 SGB II sowie BVerfGE 152, 68 ).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Innerhalb des durch die geltend gemachte Beschwer bestimmten Streitgegenstandes prüft das Bundesverfassungsgericht alle insoweit in Betracht zu ziehenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 148, 267 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 127).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Innerhalb des durch die geltend gemachte Beschwer bestimmten Streitgegenstandes prüft das Bundesverfassungsgericht alle insoweit in Betracht zu ziehenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 148, 267 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. -, Rn. 127).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Vielmehr darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 10, 177 ; 64, 135 ; 84, 188 ).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG voraus, dass die Beschwerdeführenden behaupten, durch die öffentliche Gewalt in einem ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, und dass dies zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 83, 216 ; 83, 341 ; 129, 49 ).
  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Ein Beschluss über eine Anhörungsrüge verstößt allerdings nicht schon deshalb selbst gegen Art. 103 Abs. 1 GG, weil er zu Unrecht - sei es auch willkürlich - einem vorausgehenden Gehörsverstoß nicht abhilft (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG voraus, dass die Beschwerdeführenden behaupten, durch die öffentliche Gewalt in einem ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, und dass dies zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 83, 216 ; 83, 341 ; 129, 49 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG voraus, dass die Beschwerdeführenden behaupten, durch die öffentliche Gewalt in einem ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, und dass dies zumindest möglich erscheint (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 83, 216 ; 83, 341 ; 129, 49 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 52/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - L 7 AS 634/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nichtglaubhaftmachung des Anordnungsgrundes -

  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvR 2326/19

    Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV gewährt den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren das Recht, sich vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Sach- und Rechtsfragen zu äußern (st. Rspr., Beschlüsse vom 20. Mai 2021 ‌- VfGBbg 72/19 -‌, Rn. 36, und vom 17. Februar 2017 ‌- VfGBbg 39/16 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2021 ‌- 1 BvR 1029/20 -‌, Rn. 14, juris).

    Insoweit ist der Anspruch auf rechtliches Gehör eng verknüpft mit dem Recht auf Information (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2021 ‌- 1 BvR 1029/20 -‌, Rn. 14, juris).

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. September 2021 ‌- 1 BvR 1029/20 -‌, Rn. 21, und vom 27. Mai 2020 ‌- 2 BvR 2054/19 -‌, Rn. 35, juris).

  • BVerfG, 08.02.2023 - 1 BvR 311/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines

    Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn der Inhalt einer Norm in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2021 - 1 BvR 1029/20 -, Rn. 22; stRspr).
  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen

    Denn Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher (und rechtlicher) Hinsicht zu äußern (st. Rspr. seit BVerfG, Beschluss vom 18. September 1952, BVerfGE 1, 418 [429, juris Rn. 46]; vgl. Beschluss vom 10. September 2021, 1 BvR 1029/20, juris Rn. 14; Beschluss vom 20. September 2012, 1 BvR 1633/09, juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Juni 1993, 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28 [35, juris Rn. 26]; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche

    Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn der Inhalt einer Norm in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2021 - 1 BvR 1029/20 -, Rn. 22; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln;

    Außerdem müssen die Prozessbeteiligten Gelegenheit erhalten, sich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu äußern, die entscheidungserheblich sein können (stRspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20 - juris Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 14.06.2019 - 7 B 25.18 - juris Rn. 14).
  • BayObLG, 02.12.2021 - 101 AR 163/21

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts, solange lediglich ein Gericht seine

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass einer Entscheidung in tatsächlicher (und rechtlicher) Hinsicht zu äußern (st. Rspr. seit BVerfG, Beschluss vom 18. September 1952, BVerfGE 1, 418 [429, juris Rn. 46]; vgl. Beschluss vom 10. September 2021, 1 BvR 1029/20, juris Rn. 14; Beschluss vom 20. September 2012, 1 BvR 1633/09, juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Juni 1993, 1 BvR 878/90, BVerfGE 89, 28 [35, juris Rn. 26]; jeweils m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2021 - L 18 AS 1076/21

    Anhörungsrüge - entscheidungserheblich - Gehörsverstoß - Zeitpunkt der

    Sofern der Antragsteller erstmals mit Schriftsatz vom 8. September 2021 an das SG vorträgt, bereits am 20. Juni 2021 per Fax beim SG Beschwerde eingelegt zu haben, wofür sich aus dem der Senatsentscheidung vom 7. September 2021 zugrunde liegenden Akteninhalt kein Anhaltspunkt ergeben hatte, rügt er keinen Gehörsverstoß, sondern die ggf inhaltliche Unrichtigkeit des Senatsbeschlusses vom 7. September 2021; die Anhörungsrüge ist indes kein Rechtsbehelf, der eine (erneute) inhaltliche Überprüfung des angefochtenen SG-Beschlusses eröffnet (vgl zur Gehörsrüge zB BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 56/08 B - juris - Rn 16 mwN; anders für den Fall, dass sich das Gericht entscheidungserheblich auf Vortrag der Gegenseite stützt, ohne dem anderen Beteiligten hierzu vorher rechtliches Gehör einzuräumen: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. September 2021 - 1 BvR 1029/20 - juris - Rn 15, 16 mwN).
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